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Berufsziel Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige

Kontakt, Informationen

Anja Klein
Leiterin der Berufsfachschule für Sozialpflege und Sozialwesen Telefon: 03996 1286-30
a.klein@drk-bz.de Weitere Ansprechpartner/innen finden Sie auf der Teamseite. Gern können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Unsere Informationsbroschüre über die Ausbildungsmöglichkeiten Sozialassistent/in und Erzieher/in können Sie hier herunterladen.

Das Berufsbild

Erzieher*innen für 0- bis 10-Jährige können als ausgebildete Fachkräfte im Sinne des Kindertagesförderungsgesetzes in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) pädagogische Prozesse für Kinder dieser Altersgruppe eigenständig leiten und gestalten.

Im Zentrum der Bildung und Erziehung von Kindern steht nicht der bloße Wissenserwerb, sondern im Zusammenhang mit Inhalten aus den verschiedenen Bildungs- und Erziehungsbereichen der Erwerb von Kompetenzen. Dabei nimmt die frühkindliche Bildung und Erziehung eine Schlüsselstellung beim Erwerb grundlegender Kompetenzen ein.
Die pädagogische Ausgestaltung der Kindertagesförderung und ihre kontinuierliche Entwicklung ist eine gemeinsame Aufgabe von Fachkräften, Eltern und Kindern.
Um den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag in den Kindertageseinrichtungen in hoher Qualität umzusetzen, bedarf es einer hohen Motivation, einer soliden Ausbildung und einer regelmäßigen beruflichen Fort- und Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens.

Das Handeln der Staatlich anerkannte/r Erzieher/innen für 0- bis 10-Jährige erfordert Urteilskraft und Entscheidungsfähigkeit sowie Empathie und Verantwortungsbewusstsein im täglichen Umgang mit den Kindern und der im Rahmen der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft selbstverständlichen Kommunikation mit den Personen-sorgeberechtigten und der Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams in der Kindertageseinrichtung und Kooperationspartnern.

Zugangsvoraussetzungen

  • Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Kindertageseinrichtung bzw. deren Träger
    (Der Vertrag muss unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Schule geschlossen werden und kommt erst zustande, wenn die Schule die Auszubildende oder den Auszubildenden nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen in die Ausbildung aufnimmt.)
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über die geforderte Vorbildung (mittlere Reife bzw. gleichwertiger Schulabschluss) in Form amtlich beglaubigter Kopien der Abschlusszeugnisse
  • das Ergebnis der Erstuntersuchung gemäß § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • ein logopädisches Gutachten
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • eine Erklärung darüber, dass die Auszubildende oder der Auszubildende bislang keine staatliche Prüfung an einer Berufsfachschule oder Höheren Berufsfachschule der gleichen Ausbildungsrichtung oder an einer Fachschule im Bereich Sozialwesen abgelegt, nicht bestanden hat und nicht mehr wiederholen darf.

Ausbildungsstruktur

Die Ausbildung umfasst drei Jahre an unserer höheren Berufsfachschule Sozialpflege und findet sowohl in der beruflichen Schule (Theorieunterricht) als auch in Kindertageseinrichtungen (praktische Ausbildung) statt. Die Ausbildung beginnt am 1.9. eines jeden Jahres.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung basiert auf der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (Höhere Berufsfachschulverordnung - Erz0-10HBFSVO M-V)

Theoretische Ausbildung (2268 Stunden)

  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich: Deutsch, Englisch, Mathematik, Sozialkunde, Philosophie
  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich in Modulen: Berufliche Identität und professionelle Grundlagen; Grundlagen von Erziehungs-, Entwicklungs- und Bildungsprozessen; Grundlagen von Beziehungen und Gruppenprozessen; Grundlagen des Spiels; Grundlagen von gesundheitsfördernden Tagesabläufen; Institutionelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen; Gestaltung von Entwicklungs-, Erziehungs- und Bildungsprozessen in den Bildungsbereichen

Praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und ggf. mit Fremdpraktika (2280 Stunden)

Während der praktischen Ausbildung wird den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit gegeben, ihre im Unterricht erworbenen Kenntnisse praktisch anzuwenden und Tätigkeitsabläufe in der Praxis kennen zu lernen. Sie gewinnen vertiefte Einsichten in Betriebsabläufe und sammeln Erfahrungen in den einschlägigen Arbeitsmethoden. Sie sollen ferner einen Überblick über Aufbau, Ablauf und Organisation der Einrichtung sowie über betriebliche Personal- und Sozialfragen erhalten. Während der praktischen Ausbildung erlangen sie vertiefte Einsichten in betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und in Kooperationsstrukturen mit anderen Einrichtungen im Gemeinwesen.

Die praktische Ausbildung muss in allen Altersgruppen (von null- bis dreijährige Kinder, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder bis zehn Jahre) durchgeführt werden. Kann der Träger der Kindertageseinrichtung die praktische Ausbildung nicht in sämtlichen Altersgruppen sicherstellen, so ist in jeder nicht abgedeckten Altersgruppe ein Fremdpraktikum von mindestens sechs Wochen Dauer in einer geeigneten Einrichtung vorzusehen, das vom Träger der praktischen Ausbildung in Abstimmung mit der Schule organisiert und von der Schule begleitet wird.

Kosten

Es wird ein Schulgeld in Höhe von 110,00 Euro pro Monat (bei Bedarf zzgl. Übernachtung) erhoben. Übernachtungen sind während der theoretischen Ausbildung in unserem Bildungszentrum im Hotelbereich möglich.

Ausbildungsorte

  • theoretische und fachpraktische Ausbildung am DRK-Bildungszentrum in Teterow
  • praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und ggf. Fremdpraktika in Kindertageseinrichtungen

Abschluss

Der Abschluss „Staatlich anerkannte*r Erzieher*in für 0- bis 10-Jährige“ wird über eine bestandene Abschlussprüfung mit einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil erworben.

Bewerbung

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen und den geforderten Nachweisen entsprechend der Zugangsvoraussetzungen sind an die Träger der praktischen Ausbildung zu richten. Das können die Träger von Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) sein. Wenn dieser Träger Kooperationspartner unseres Bildungszentrums ist, kann die theoretische Ausbildung hier stattfinden.

Nähere Informationen zum Bewerbungszeitraum und der Art der Bewerbung sind direkt bei den oben genannten Trägern der praktischen Ausbildung zu erfragen.